Koordinierungs- und Kontrollstelle
für die Arbeit der örtlichen Organe der
Staatsgewalt

Berlin, am 30.6.1953

1. Bericht

über die Durchführung der Beschlüsse des Ministerrates vom 25.6.1953 in den Bezirken der DDR durch die Instrukteure. (Bezirke Schwerin, Neubrandenburg, Potsdam, Cottbus, Frankfurt/Oder, Leipzig und Dresden)

1. Die Verbesserung der Leitungsarbeit bei den Räten der Bezirke und bei den Räten des Kreises. Die Schaffung einer arbeitsfähigen Leitung bei der Durchführung der Beschlüsse des Ministerrates ist noch nicht in allen Bezirken gewährleistet. In den Bezirken Schwerin und Neubrandenburg erfolgt eine Auswertung der Maßnahmen zur Durchführung der Beschlüsse täglich. Im Rat des Bezirkes: in Dresden 3 mal wöchentlich, in Potsdam am Montag und Freitag jeder Woche. In den Bezirken Cottbus und Leipzig war bisher nur eine Beratung im Rat über die Durchführung der Beschlüsse und die sich daraus ergebenden Aufgaben wöchentlich vorgesehen. Im Bezirk Potsdam beschäftigt sich der Rat montags und freitags mit der Durchführung der Beschlüsse. Instrukteure in den Bezirken Potsdam und Leipzig wurden darauf hingewiesen, daß nur eine Beratung in der Woche nicht ausreicht. Sie werden sich um die Entfaltung der Leitungsarbeit noch besonders kümmern. Das gleiche trifft für den Bezirk Frankfurt zu, in dem ebenfalls nur einmal wöchentlich eine Auswertung im Rat des Bezirkes erfolgen sollte.

2. Die breite Entfaltung der Massenarbeit:
Die Entfaltung der Massenarbeit insbesondere die der ständigen Kommissionen läßt allgemein sehr zu wünschen übrig. In den meisten Bezirken waren die Abgeordneten des Bezirkstages mit den Beschlüssen des Ministerrates vom 25.6.noch nicht vertraut gemacht worden (insbesondere Bezirke Schwerin, Neubrandenburg und Dresden). In den Bezirken Schwerin und Leipzig besteht die Tendenz, die Schulung der Abgeordneten der Nationalen Front zu überlassen. Etwas besser, wenn auch längst nicht befriedigend, ist die Schulung der Abgeordneten der Kreistage und die Entfaltung der Arbeit der ständigen Kommissionen in den Kreisen. Im Bezirk Leipzig wurden die Vorsitzenden, Stellvertreter und Sekretäre der ständigen Kommissionen mit den Beschlüssen vertraut gemacht. In Dresden (Bezirk) finden z.Zt. die Schulungen der Abgeordneten über die Beschlüsse des Ministerrates vom 11.6.1953 statt. Der Instrukteur vertritt die Meinung, daß im Rahmen dieser Schulung auch die Beschlüsse vom 25.6.1953 mit erläutert werden. Allgemein wird berichtet, daß die Zusammenarbeit der Fachabteilungen mit den entsprechenden ständigen Kommissionen ebenfalls wesentlich verbessert werden muß. Diese Aufgabe wird als vordringlich erkannt. Im Bezirk Potsdam hat man bewußt von einer sofortigen Schulung der Abgeordneten über die Beschlüsse des Ministerrates vom 25.6. Abstand genommen, weil sie erst die Beschlüsse vom 11.6.1953 durch die ständigen Kommissionen realisieren helfen. Die Schulung über die neuen Beschlüsse erfolgt erst nach Abschluß dieser Arbeiten. Die Abgeordnetenschulung im Bezirk Cottbus ist erst für den 6.7.1953 vorgesehen. Unabhängig aber davon haben heute bereits die ständigen Kommissionen für Industrie, Landwirtschaft und ländliches Bauwesen und Kommunalwesen getagt und einen konkreten Arbeitsplan aufgestellt. Die ständige Kommission für VP und Justiz wird am 3.7. zusammentreten, die übrigen ständigen Kommissionen in der nächsten Woche.

3. Urlaubssperre:
Die Urlaubssperre ist im allgemeinen nach unseren Empfehlungen durchgeführt worden. Im Bezirk Cottbus wurden die Leiter der Abt. örtliche Industrie, der Referatsleiter Staatliches Eigentum und der Leiter der Auskunftsstelle in die Urlaubsperre mit einbezogen. Im Bezirk Dresden die Leiter der Org.-Instrukteur-Abteilung und der Abt. Industrie und Verkehr. Im Bezirk Frankfurt gab es im Kreis Strausberg eine Überspitzung. Hier hatte die Vorsitzende des Rates des Kreises angeordnet, daß alle Urlaubsanträge von ihr persönlich entschieden werden. Diese Überspitzungen wurden beseitigt. Vom Bezirk Neubrandenburg wird angeregt, auch über eine Urlaubsperre der Bürgermeister für 2 - 3 Wochen zu entscheiden.

4. Organisierung des Berichtssystems:
Das Berichtswesen ist in den Bezirken unterschiedlich organisiert. Im Bezirk Potsdam bestand ein Berichtsunwesen. Die Abt. haben heute über das Berichtssystem beraten. Am 1.7. erfolgt die endgültige Festlegung des Berichtssystems. Im Bezirk Schwerin erfolgt die Berichterstattung 2-tägig - schichtweise. Die Auswertung des Berichts erfolgt jeden Morgen bis 8 Uhr. Die Berichte werden dem Vorsitzenden oder Sekretär vorgelegt. Im Bezirk Neubrandenburg ist eine zentrale Auswertungsstelle geschaffen, die vom Leiter der Auskunftsstelle geleitet wird. Die Kontrolle und Anleitung der Auswertungsstelle erfolgt durch die Org.-Instrukteur-Abteilung. Das Berichtswesen wird durch die Berichte von Instrukteur-Gruppen, die morgen zum Einsatz kommen, verbessert. Im Bezirk Cottbus bestand kein Überblick bei unserem Instrukteur über die Berichterstattung von den Gemeinden zum Kreis. Von den Kreisen zum Bezirk wird 2 mal wöchentlich gemeldet. Die Auswertung der Berichte erfolgt durch den diensthabenden Stellvertreter des Vorsitzenden bzw. Sekretär. Dieser stellt die Berichte zusammen und legt sie den anderen Stellvertretern und dem Vorsitzenden vor. Im Bezirk Leipzig erfolgte bisher keine Berichterstattung von den Gemeinden zum Kreis; es wurden nur Besonderheiten gemeldet. Die Kreise berichteten alle zwei Tage an des Rat des Bezirkes. Die Auswertung der Berichte erfolgt durch den Sekretär unter Hinzuziehung eines Org.-Instrukteurs und eines Mitarbeiters der jeweiligen Fachabteilung. Zur besseren Übersicht über die Beschlüsse des Ministerrates vom 25.6. bei den Räten der Kreise wird ab morgen ebenfalls eine 2-tägige Berichterstattung der Gemeinden organisiert. Im Bezirk Dresden berichten die Gemeinden täglich an die Kreise, die Fachabt. der Kreise täglich an die Fachabt. der Räte der Bezirke. Die Berichte der Fachabt. gehen zur Org.-Instrukteur-Abt., die die Berichte zusammenstellt und dem Vorsitzenden vorlegt. Umgekehrt gehen alle Weisungen an die Räte der Kreise nur über die Org.-Instrukteur-Abt. heraus, damit diese die Weisungen koordinieren kann und einen ständigen Überblick über die Durchführung der Ministerratsbeschlüsse erhält. Den Räten der Kreise wird empfohlen, ebenso zu verfahren.

5. Die Erläuterung der Beschlüsse an die Mitarbeiter des Apparates:
Im Bezirk Neubrandenburg erfolgte am 29.6. eine Dienstbesprechung der Ratsmitglieder mit den Abteilungsleitern. Diese Dienstbesprechung war ungenügend, die politische Bedeutung der Beschlüsse wurde nicht richtig herausgestellt. Am 30.6. fanden in den Abt. Arbeitsbesprechungen statt. Die Dienstbesprechungen in den Kreisen sind für den 30.6. und 1.7. vorgesehen. Vom Instrukteur wird kritisiert, daß noch kein Ratsmitglied an den erweiterten Ratssitzungen bei den Räten der Kreise teilgenommen hat. Für die restlichen 8 Kreise ist die Teilnahme vorgesehen.
Im Bezirk Schwerin wurden den Abteilungsleitern nur die ihr Fachgebiet betreffenden Beschlüsse erläutert. Am 1.7. erfolgt die Erläuterung der Beschlüsse für die Vorsitzenden der Kreise.
Im Bezirk Potsdam fanden erst heute Abteilungsleiterbesprechungen statt, in denen die Beschlüsse erläutert wurde und die Abt.Ltr. über die bisherige Durchführung der Beschlüsse berichteten. Die Dienstbesprechung mit den Ratsmitgliedern erfolgte am 29.6. Den Räten der Kreise wurde empfohlen, die Erläuterung der Beschlüsse für die Bürgermeister jeweils nach den MTS-Berichten durchzuführen.
Im Bezirk Cottbus Beratung der Beschlüsse im Rat am 28.6., am 29.6. Dienstbesprechung mit den Abteilungsleitern mit anschließenden Arbeitsbesprechungen. Die Erläuterung der Beschlüsse für die Vorsitzenden der Räte der Kreise erfolgt am 1.7. Anschließend Dienstbesprechung mit den Abt.-Ltr.

6. Operative Anleitung und Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse durch die leitenden Funktionäre:
Die operative Anleitung und Kontrolle durch die leitenden Funktionäre in den Kreisen ist nur in wenigen Bezirken gesichert, im Bezirk Potsdam ist festgelegt, daß der Vorsitzende und seine Stellvertreter jeweils 4 Kreise aufsuchen, um sich vom Stand der Durchführung der Maßnahmen persönlich zu informieren. Im Bezirk Schwerin hatte sich der amtierende Vorsitzende Karl am 29.6. in einem Kreis über die Durchführung der Maßnahmen informiert. Ein Einsatz von Instrukteurgruppen in den Schwerpunktgebieten ist in folgenden Bezirken beabsichtigt: Potsdam, Cottbus und Leipzig.
7. Öffentliche Berichterstattung:
Für die öffentliche Berichterstattung in Einwohner- und Bauernversammlungen liegen noch in keinem Bezirk konkrete Pläne vor. Die Durchführung solcher Versammlungen wird überall vorbereitet. Im Bezirk Cottbus waren Ratsmitglieder bereits in verschiedenen Betrieben eingesetzt. In der Sitzung des Bezirkstages vom 6.7. wird über die Durchführung der öffentlichen Berichterstattungsversammlungen ein konkreter Plan beraten und beschlossen.

Durchführung der vom Ministerrat beschlossenen Maßnahmen:

1. VO über die Erhöhung der Renten und der Sozialfürsorgeunterstützung und Beschluß über Zahlung der Sozialfürsorgeunterstützung
Mit Ausnahme der Bezirke Frankfurt und Leipzig, über die unsere Instrukteure noch keine konkreten Angaben machen konnten, wurde übereinstimmend berichtet, daß die Zahlung der erhöhten Renten und Sozialfürsorgeunterstützungsbeträge am 1.7. überall gewährleistet ist. Im Bezirk Potsdam wurden Mitarbeiter der Bezirksgeschäftsstelle der Sozialversicherung geschult und in jeden Kreis entsandt, um die ordnungsgemäße Auszahlung gem. dem Beschluß zu sichern.
Aus dem Bezirk Dresden wird darauf hingewiesen, daß sich die Erhöhung der Sozialfürsorgeunterstützungsbeträge wegen der Beibehaltung der Höchstgrenze von DM 124,- monatlich nur bei solchen Personen auswirkt, die nicht mehr als 2 Zuschläge für Kinder, die noch nicht im Beruf stehen, erhalten. Es wird vorgeschlagen zu prüfen, ob unter diesen Bedingungen die Höchstgrenze von 124,- beibehalten werden muß.

2. Beschluß über die Lohnberechnung in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben:
Die Durchführung des Beschlusses wurde bisher lediglich von unserem Instrukteur im Bezirk Dresden überprüft.
Die Fachabteilungen des Rates des Bezirkes Dresden haben das FS über die Lohnberechnung allen infragekommenden volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben zugestellt.
Es wird darauf hingewiesen, daß in den ehemaligen VEB, die aufgrund der neuen Maßnahmen früheren Privatbesitzern zurückgegeben wurden, wegen der niedrigen Löhne in der privaten Industrie eine Herabsetzung des Lohnes für die Arbeiter eintreten wird. Das gleiche trifft bei Landarbeitern zu, die bisher in VEG gearbeitet haben, wenn Betriebe an Großbauern zurückgegeben wurden und die Landarbeiter in diesen Betrieben weiterarbeiten.

3. Beschluß über die Verbesserung der hygienischen und sanitären Einrichtungen in den VEB:
Über den Beschluß liegen Informationen z.Zt. lediglich bei unseren Instrukteuren in den Bezirken Potsdam und Cottbus vor. Im Bezirk Cottbus sind die Vorschläge der Plankommission zugestellt worden. Über sie wird bis zum 3.7. beschlossen werden. Die wichtigsten Aufgaben sind bereits in Angriff genommen. In Cottbus wurden am 30.6. den Abteilungen die genehmigten Plansummen bekanntgegeben.

4. Beschluß zur Verbesserung der kulturellen, gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen in den VEB:
Über den Stand der Vorbereitungen zur Durchführung dieses Beschlusses konnte noch von keinem unserer Instrukteure berichtet werden.

5. Beschluß über Maßnahmen zur Beseitigung der Stromabschaltungen:
Genaue Angaben über die Durchführung des Beschlusses konnten von keinem unserer Instrukteure gegeben werden. Im Bezirk Cottbus wird darauf hingewiesen, daß dem Bezirks-Energiebeauftragten nicht bekannt ist, in welchen Betrieben der Schwerindustrie zugunsten der Versorgung der Bevölkerung Einschränkungen in der Stromlieferung erfolgen. Vom Rat des Bezirkes Dresden wird darauf hingewiesen, daß der Bezirks-Energiebeauftragte bisher keinerlei Anleitung durch das Staatssekretariat für Energie erhalten hat. Vom Bezirks-Energiebeauftragten wird ferner kritisiert, daß auf seine Vorschläge vom 26.6. zur Verbesserung der Arbeit der Energiebeauftragten an die Koordinierungs- und Kontrollstelle Industrie und Verkehr bisher noch keine Antwort erfolgt ist.
Schließlich wird kritisiert, daß seit einigen Tagen in der Presse (dem 17.6.) keine Veröffentlichung der Spitzenzeiten in der Stromentnahme im Bezirk Dresden mehr bekanntgegeben werden.
Im Bezirk Leipzig war veranlaßt, daß bis zum 4.7.1953 von einigen Fachleuten ein Kampfplan zur Durchführung des Beschlusses ausgearbeitet wird.

6. Beschluß über die weitere Verbesserung der Versorgung mit Nahrungsgütern, Arbeitsbekleidung und Industriewaren und Aufhebung der Beschränkung bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten.
Im allgemeinen treten bei der Versorgung mit Lebensmitteln keine Schwierigkeiten auf.
Aus dem Bezirk wird berichtet, daß die freigegebenen 150 - 180 to Zucker für den Verkauf in der HO bereits abgesetzt sind.
Vom Rat des Bezirkes Schwerin wird die Frage gestellt, ob mit der Freigabe der im Bezirk lagernden 80 to Hülsenfrüchte gerechnet werden kann.
Aus dem Bezirk Potsdam wird berichtet, daß schon in nächster Zeit ein gutes Angebot an Industriewaren gesichert ist. Einige Schwierigkeiten in der Versorgung mit Kartoffeln sind noch nicht restlos beseitigt.
Nach dem Bericht des Instrukteurs im Bezirk Cottbus hat sich der Vorsitzende des Rates über die Arbeit der vom Ministerium für Handel und Versorgung im Bezirk eingesetzten Instrukteure sehr anerkennend ausgesprochen.
Aus dem Bezirk Dresden wird berichtet, daß die Versorgung der Bevölkerung mit HO-Butter noch ungenügend ist. Vom Minister für Handel und Versorgung wurden Margarinelieferungen zugesagt. Im Bezirk bestehen ferner Schwierigkeiten in der Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrand, und es wird der Vorschlag unterbreitet, aus den Betrieben, die für 1/4 Jahr bevorratet sind, Kohle für die Versorgung der Bevölkerung abzuziehen.

7. Durchführung der Direktive des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 10.6.1953 und des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten zur Erteilung von Gewerbegenehmigungen.
Im Bezirk Schwerin wurden 30 Einzelhandelsgeschäfte an die früheren Besitzer zurückgegeben und in der letzten Woche 289 Agenturverträge abgeschlossen.
Im Bezirk Neubrandenburg waren 18 Anträge auf Rückgabe von Geschäften gestellt; 6 Geschäfte werden zurückgegeben, wovon 5 bereits mit der Arbeit begonnen haben. Es wurden 4 Großhandelsgenehmigungen erteilt, ein Antrag war noch nicht erledigt.
An Agenturverträgen wurden abgeschlossen: Lebensmittel 115, Industrie 17, Gaststätten 28. Der Abschluß von Agenturverträgen mit privaten Gaststätten im Verkauf von Bockwurst wird wegen des Fehlens von Därmen für die Bockwürste gehemmt. Der Umsatz im privaten Lederhandel ist im Bezirk um 65 %, im privaten Textilhandel um 58,6 % gestiegen.
Es wird auf Fahrzeugschwierigkeiten für den staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandel und für den staatlichen Großhandel hingewiesen. Diese Schwierigkeiten sind z.T. dadurch bedingt, daß keine Batterien für die LKW's zur Verfügung stehen.
Im Bezirk Potsdam wurden bei 132 Anträgen auf Rückgabe von Einzelhandelsgeschäften, Einzelhandel- und Industriebetrieben 97 zurückgegeben. Es wurden 916 Agenturverträge abgeschlossen.
Im Bezirk Cottbus wurden zurückgegeben: 4 Handwerksbetriebe, 16 private Einzelhandelsgeschäfte, 1 Großhandelsgeschäft, und es wurden 604 Agenturverträge und 82 Produktionsverträge abgeschlossen.
Im Bezirk Frankfurt konnten über die Zahl der zurückgegeben Geschäfte noch keine Angaben gemacht werden. Die Zahl der abgeschlossenen Agenturverträge beträgt 210.
Aus dem Bezirk Leipzig wird gemeldet, daß 680 Agenturverträge abgeschlossen worden sind.
Die Berichterstattung aus dem Bezirk Dresden war nicht möglich, weil die Abt. Handel und Versorgung den ihr gestellten Berichterstattungstermin nicht eingehalten hat.

8. Verordnung über die Erleichterungen in der Pflichtablieferung und zur weiteren Entwicklung der bäuerlichen Wirtschaft.
Die Instrukteure wurden darauf hingewiesen, daß zur Durchführung der VO der vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf herausgegebene Arbeits- und Terminplan zugrunde zu legen ist. Über die von den Vorsitzenden zur Durchführung der VO getroffenen Maßnahmen erfolgt am 1.7. nachmittags ein Sonderbericht.
Im Kreis Straßburg wurde die Durchführung dieser VO so organisiert, daß jeweils 10 Gemeinden täglich mit den entsprechenden Unterlagen beim Rat des Kreises zusammengefaßt werden und eine sofortige Neufestsetzung des Solls erfolgt. Der Kreis hat sich die Aufgabe gestellt, die Neufestsetzung bis zum 10.7. zu beenden. Nach diesem Muster werden auch in den anderen Kreisen die Neufestsetzungen des Solls durchgeführt. Die Ablieferung im Bezirk ist schleppend. In Teterow haben von 120 Bauern nur 58 ihr Schlachtvieh abgeliefert.
Beim Bezirk Potsdam wurde den Leitern der Abt. Erfassung und Ankauf der Räte der Kreise die VO sowie die 1. Durchführungsbestimmung am 27.6. seminaristisch erläutert. Bis zum 3.7. erfolgen Arbeitsbesprechungen mit den Bürgermeistern und Sacharbeitern. Die Abt. Erfassung und Aufkauf des Rates des Bezirks hat einen genauen Plan zur Kontrolle der Durchführung der VO ausgearbeitet.
Aus dem Bezirk Cottbus wird berichtet, daß in einigen Wirtschaften trotz der Erleichterung der Pflichtablieferung die Erfüllung des Solls für 1953 in Frage gestellt ist, weil die Bauern im 1. Halbjahr des Jahres 1953 zunächst das rückständige Soll von 1952 abgedeckt haben. Es wird vorgeschlagen zu erwägen, ob in solchen Fällen individuell das Soll von 1952 auf 1953 umgebucht werden kann.

9. Beschluß über die Aufhebung der VO zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion und der Versorgung der Bevölkerung vom 12.2.1953.
Im Bezirk Schwerin wurden bisher 143 landwirtschaftliche Betriebe zurückgegeben, davon 6 zurückkehrenden Bauern aus Westdeutschland. Einige Schwierigkeiten bei der Rückgabe treten deswegen auf, weil die Bauern nur einen geringen Teil ihrer früheren Bodenfläche übernehmen wollen, aber das gesamte Vieh.
Im Bezirk Neubrandenburg wurden 84 Anträge gestellt, davon 73 Großbauern und 11 Mittelbauern, wovon 24 bereits erledigt sind. Von diesen 24 Betrieben befanden sich 23 in der Bewirtschaftung der Gemeinden und 1 in der Bewirtschaftung der LPG. Bei der Rückgabe gibt es infolge überspitzter Forderungen der früheren Besitzer Schwierigkeiten. Sie weigern sich, die Kosten der MTS und die Bezahlung der Landarbeiterlöhne zu übernehmen. In einigen LPG ist die Meinung vorhanden, daß die Genossenschaftsbauern wegen der Erleichterung in der Pflichtablieferung für die Einzelbauern benachteiligt sind, weil sie nicht in der Lage sind, erhöhte Mengen auf dem freien Markt zu verkaufen. Die von den MTS genutzten Traktoren und landwirtschaftlichen Geräte sind im ordnungsgemäßen Zustand den früheren Besitzern wieder zurückgegeben worden.
Im Bezirk Potsdam sind bisher 107 Anträge auf Rückgabe landwirtschaftlicher Betriebe gestellt. Die Berichterstattung über die Anzahl der zurückgegebenen Betriebe erfolgt am 2.7.
Im Bezirk Cottbus wurden 34 landwirtschaftliche Betriebe zurückgegeben.
Beim Rat des Bezirkes Leipzig liegt über die Zahl der zurückgegebenen landwirtschaftlichen Betriebe noch keine Übersicht vor. Im Bezirk Dresden sind bisher 174 Anträge auf Rückgabe landwirtschaftlicher Betriebe gestellt. Davon wurden 56 zurückgegeben. Bezeichnend ist, daß in der Rückgabe gerade dort Schwierigkeiten auftreten, wo es keine Schwierigkeiten geben dürfte. Ganz besonders trifft das auf den Kreis Meißen zu, wo eine Rückgabe nur sehr zögernd erfolgt, obwohl die meisten Flächen sich in der Bewirtschaftung der Gemeinden befinden. Der Rat des Bezirkes hat die erforderlichen Maßnahmen zur Überwindung dieses sektiererischen Verhaltens getroffen.

10. Die nächsten Aufgaben zur wissenschaftlich-organisatorischen Festigung der LPG.
Die Überprüfung der LPG wird überall fortgesetzt. Im Bezirk Potsdam lösten sich nach dem 16.6. von 441 LPG 9 auf. Insges. sind bisher 42 Genossenschaftsbauern aus den LPG ausgetreten. Die meisten Austritte sind im Kreis Nauen (19) und im Kreis Brandenburg Land (13) zu verzeichnen. 3 frühere Genossenschaftsbauern haben das Gebiet der DDR verlassen.
11. Vorbereitung der Ernte insbesondere gründliche Auswertung des Tages der Erntebereitschaft.
Im Bezirk Schwerin wird in den Gemeinden, in denen infolge des Ausnahmezustandes die öffentlichen Versammlungen nicht durchgeführt werden konnten, das in der nächsten Woche durchgeführt.
Im Bezirk Cottbus wird der Plan zur Vorbereitung der Ernte in der nächsten Bezirkstagssitzung beraten. (6.7.)
Im Bezirk Frankfurt wurden die erforderlichen Maßnahmen in der Bezirkstagssitzung vom 30.6. festgelegt.
Im allgemeinen muß festgestellt werden, daß die Instrukteure die Überprüfung dieser sehr wichtigen Maßnahmen stark vernachlässigt haben.

12. Beschluß über die in das Gebiet der DDR und den demokratischen Sektor von Berlin zurückkehrenden Personen:
Die Auskunftsstellen sind sowohl bei den Räten aller Bezirke wie auch bei den Räten aller Kreise eingerichtet.
Im Bezirk Schwerin haben beim Rat des Bezirkes in der Auskunftsstelle 44 Personen um Auskünfte nachgesucht, bei den Räten der Kreise 584. Über die Behandlung der Rückkehrer (Rückgabe des Eigentums, Beschaffung von Wohnraum, Eingliederung in den Arbeitsprozeß) konnten von dem Instrukteur noch keine genauen Angaben gemacht werden. Über die Zahl der zurückgekehrten Personen bestand beim Instrukteur keine genaue Übersicht.
Das gleiche trifft für den Instrukteur des Bezirkes Neubrandenburg zu. Es wird empfohlen, über die Zeit der Freihaltung von Wohnungen eine Direktive durch die zentralen Organe herauszugeben. In Neustrelitz stehen 29 Wohnungen leer (Mietausfall, bzw. Belastung des Haushalts - Wohnraumnot).
Im Bezirk Potsdam sind bisher 123 Rückkehrer eingetroffen, davon 70 Arbeiter, 30 Handwerker und Gewerbetreibende, 32 sonstige, der Rest Bauern und Angehörige der Intelligenz. 45 Rückkehrern wurde bereits Wohnraum zugewiesen und 71 wurden bereits in den Arbeitsprozeß eingegliedert. Dabei ist zu beachten, daß sich viele Rückkehrer selbst um Arbeit bemüht haben.
Im Bezirk Cottbus fand am 30.6. eine Beratung zwischen dem Leiter der Auskunftsstelle beim Rat des Bezirkes und denen der Kreise statt.
Im Bezirk Frankfurt ist die Inanspruchnahme der Auskunftsstellen nicht erheblich, was zum Teil auf die ungenügende Popularisierung zurückzuführen ist.
Bei der Auskunftsstelle beim Rat des Bezirkes Leipzig haben am 30.6. 210 Personen vorgesprochen. Die Auskunftsstelle wurde mit qualifizierten Mitarbeitern aus den verschiedensten Fachabteilungen verstärkt.
Im Bezirk Dresden sind in der Zeit vom 11. - 27.6. insgesamt 54 Republikflüchtige zurückgekehrt. Ferner sind 22 Personen aus Westdeutschland in den Bezirk Dresden umgesiedelt, die bisher noch nicht in der DDR gewohnt haben.
Die Auskunftsstelle beim Rat des Bezirkes Dresden wurde in der vergangenen Woche von 86 Personen aufgesucht. Davon wollten 31 Personen Auskünfte über die Bedingungen der Rückkehr für Republikflüchtige erhalten. Dem Leiter der Auskunftsstelle ist das Recht eingeräumt, entsprechende Fachkräfte zur Auskunftserteilung heranzuziehen.

13. Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen.
Vom Bezirk Schwerin wird angeregt, wieder eine Befristung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigungen einzuführen, weil beobachtet wurde, daß schon jetzt Anträge für den Monat September gestellt werden. Damit soll gewährleistet werden, daß ein Überblick über die Zahl der Besucher aus Westdeutschland für jeden einzelnen Monat besteht (Warenbereitstellung, Reisemarken usw.).
Im Bezirk Potsdam waren bis zum 30.6. 2.123 Anträge gestellt. Davon sind bereits 1.358 genehmigt. Über die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigungen herrscht unter der Bevölkerung große Befriedigung.
Aus dem Kreise Cottbus wird gemeldet, daß die Annahme von Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen lediglich an den Tagen der Sprechstunden erfolgt ist. Diese Regelung wurde von unserem Instrukteur sofort beseitigt. Im Kreis Cottbus sind 207 Anträge gestellt und alle genehmigt worden.

[Quelle: SAPMO-BArch, NY 4090/435, Bl. 142-154.]