18. Juni 1953 (Donnerstag) - Teil 3
Die Hinrichtung der beiden angeblichen "Haupträdelsführer" Alfred Dartsch und Herbert Stauch in Magdeburg stellt bis heute einen Sonderfall insofern dar, als es ostdeutsche Volkspolizisten (in Anwesenheit des Magdeburger Bezirkspolizei-Chefs Herbert Paulsen) waren, die das Todesurteil eines sowjetischen Militärtribunals vollstreckten. Da es sich im juristischen Sinne um eine Exekution handelte und nicht um einen Totschlag, stellte die Magdeburger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Schützen im Jahr 1998 ein. Am 18. Juni 1953 liess der sowjetische Militärkommandant von Magdeburg öffentlich mitteilen: "Ich mache hiermit bekannt, daß die Einwohner der Stadt Magdeburg, Dartsch, Alfred, und Stauch, Herbert [im Original falsch: Strauch], wegen der aktiven provokatorischen Handlungen am 17. Juni 1953, die gegen die festgelegte Ordnung gerichtet waren, als auch wegen der Teilnahme an den banditischen Handlungen vom Gericht des Militärtribunals zum Tode durch Erschießen verurteilt worden sind. Das Urteil ist am 18. Juni 1953 vollstreckt worden."
Sowohl Alfred Dartsch, über dessen Fall bis heute Näheres nicht bekannt wurde, als auch Herbert Stauch wurden 1996 vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation gemäß Art. 3 des Gesetzes "Über die Rehabilitation der Opfer der politischen Repression" vom 16.10.1991 rehabilitiert. Im Falle Herbert Stauch liegt sowohl das Vernehmungsprotokoll als auch das Protokoll der Verhandlung vor dem sowjetischen Militärtribunal vor. Demzufolge bestand das "Verbrechen" Stauchs darin, als Mitglied einer vierköpfigen Delegation dem Chef der BDVP Magdeburg, Paulsen, die Forderungen der Demonstranten (im Vernehmungsdeutsch bzw. -russisch: "Gewährung der politischen und wirtschaftlichen Freiheiten für die Rebellen, die Freilassung der Staatsverbrecher sowie die Regierungsablösung") vorgetragen zu haben. Das letzte Wort von Herbert Stauch, der möglicherweise mit allem, aber sicher nicht mit einem Todesurteil gerechnet haben dürfte, vor seinen Militär-Richtern wird im Protokoll folgendermaßen wiedergegeben: "Ich habe keinen verprügelt, ich habe nichts kaputtgeschlagen. Die Freilassung aller Inhaftierten und die Ablösung der DDR-Regierung forderte ich im Auftrage der Rebellen. Ich bitte das Gericht, keine schwere Strafe anzuwenden."
Protokoll der Gerichtsverhandlung gegen Herbert Stauch
Über den RIAS ruft der Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ) dazu auf, niemanden zu denunzieren. Zugleich droht der UFJ Denunzianten damit, dass ihre Tat nicht vergessen wird und sie später zur Verantwortung gezogen werden.
"Aufruf des Untersuchungsausschusses Freiheitlicher Juristen", 18.6.1953 (RIAS Berlin)
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